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enn Sie in München Ihr Haus verkaufen möchten, fragen Sie sich vielleicht, inwiefern Sie ein Gutachten über Ihr Haus benötigen. Immerhin geht ein Hausverkauf mit viel Geld und gewissen Fallstricken einher, weswegen Sie sich gern absichern würden.

Unter Umständen zieht auch der Käufer einen Gutachter heran. Was hat das für Sie zu bedeuten? Hier lesen Sie Wichtiges und Interessantes zum Thema Gutachten und Hausverkauf.

Wann ist ein Gutachter ratsam?

Grundsätzlich ist es nicht erforderlich, einen offiziell anerkannten Gutachter für den Hausverkauf heranzuziehen. Bei gerichtlichen Verfahren – beispielsweise aufgrund eines Erbes oder Sachmängeln am Haus – kann er jedoch notwendig werden. Für einen regulären Verkauf ist er allerdings nicht nötig. Unter gewissen Umständen kann es für Sie empfehlenswert sein, einen Gutachter zu bestellen:

  • Sie möchten Ihr Haus ohne Makler verkaufen und benötigen ein Wertgutachten zur Immobilie. So lässt sich der richtige Angebotspreis für das Objekt verlässlich bestimmen. Er ist die Basis für einen erfolgreichen Hausverkauf.
  • Sie sind sich über den Zustand des Hauses unsicher. Vielleicht haben Sie es geerbt und möchten nun wissen, inwiefern Asbest, Schimmel oder andere Makel vorhanden sind. Durch ein Gutachten lassen sich etwaige Sachmängel an der Immobilie identifizieren und aufnehmen. Auf diese Weise können Sie Kaufinteressenten ehrlich informieren und vermeiden kostspielige Rechtsstreitigkeiten.

Die Aufgaben eines Gutachters beim Hausverkauf

Wird ein professionelles Gutachten über Ihr Haus erstellt, wird sein Zustand akribisch analysiert. Der Gutachter sucht nach möglichen Schäden und Mängeln. Er untersucht, wie sorgfältig Umbaumaßnahmen realisiert wurden und inwiefern die Daten auf den Dokumenten zum Objekt mit diesem übereinstimmen. Für gewöhnlich fasst der Gutachter seine Ergebnisse in einem Verkehrswertgutachten zusammen und reichert dieses unter Umständen mit Bilder oder anderen Nachweisen an. Insbesondere folgende Punkte untersucht der Gutachter vor dem Hausverkauf für Sie:

  • baulicher Zustand des Hauses: Schäden, Feuchtigkeit, Schädlinge, Schimmel, Wärmeisolierung, Energieeffizienz
  • Alter der Heizungsanlage, Elektroinstallationen und Wasserleitungen: ihr Zustand, Dringlichkeit von Sanierungsmaßnahmen und die dafür zu erwartenden Kosten
  • gesundheitsschädliche Stoffe: PVC, bestimmte Klebestoffe, Holzlacke, Asbest etc.

Wie teuer ist ein umfassendes Gutachten?

Die Preise für ein Gutachten variieren stark, denn sie hängen insbesondere vom Leistungsumfang, Verkehrswert des Hauses und der Schwierigkeit der Begutachtung ab. Bitte beachten Sie ferner, dass der Gutachter sein Honorar mit Ihnen frei verhandeln kann. Für gewöhnlich richtet er sich jedoch bei einem Wertgutachten nach der Honorarverordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen.

Folgende Beispiele verdeutlichen Ihnen, welche Preise Sie nach Honorartafel zu § 35 Abs. 1 HOAI grob einkalkulieren sollten:

  • Immobilie mit einem Wert von 200.000 € = 860 bis 1.051 Euro
  • Immobilie im Wert von 400.000 € = 1.425 bis 2.012 Euro

Wer trägt die Kosten für das Gutachten?

Möchten Sie Ihr Haus verkaufen und lassen dafür ein Gutachten anfertigen, zahlen Sie den Gutachter komplett. Wenn der Käufer zur Überprüfung selbst einen Gutachter bestellt, muss er diesen selbstverständlich selbst bezahlen.

Extra-Tipp: Sie können an Gutachterkosten sparen, indem Sie sich von Anfang an für einen Makler aus München entscheiden, der für Sie den Hausverkauf übernimmt. In der Regel fertigt er für Sie kostenfrei ein professionelles Wertgutachten an.

​Darf ein Kaufinteressent einen Gutachter beauftragen?

Selbstverständlich darf ein Kaufinteressent einen Gutachter beauftragen. Allerdings stehen Sie als Verkäufer bei Privatverkäufen nicht in der Pflicht, den Gutachter aufs Grundstück zu lassen. Sie können somit das Gutachten dadurch verweigern. Doch Achtung: Wenn Sie dies tun, wird der Kaufinteressent skeptisch. Er vermutet nun, Sie hätten ihm vielleicht Mängel verschwiegen oder die von Ihnen genannten Sanierungskosten wären deutlich zu niedrig. Sie sollten daher abwägen, was Ihnen lieber ist.

Aus welchen Gründen beauftragt ein Kaufinteressent einen Gutachter?

Teilt der Käufer Ihnen mit, dass er einen Gutachter beauftragen möchte, fragen Sie sich sicherlich nach dem Warum. Unter Umständen teilt er Ihnen den Grund ehrlich mit. Typische Gründe hierfür sind:

  • Das Haus ist älter als 20 Jahre. Durch die stete Nutzung mindert sich der Wert des Objektes. Experten gehen bei Ein- und Zweifamilienhäusern von einer Lebensdauer von rund 60 bis 80 Jahren aus. Zumeist sind nach 20 Jahren die ersten, umfangreichen Renovierungen notwendig. Haben diese tatsächlich stattgefunden?
  • Der Preis erscheint sehr niedrig: Sollte der Kaufpreis erheblich unter dem Verkehrswert vergleichbarer Immobilien liegen, wundert sich der Kaufinteressent. Er fragt sich, ob Sie das Haus nur schnell verkaufen möchten oder es vielleicht in einem doch schlechteren Zustand ist, als von Ihnen gesagt.
  • Der Angebotspreis ist sehr hoch: Eine erstklassige Ausstattung, eine Premiumlage und eine hervorragende Energieeffizienz erhöhen den Marktwert eines Hauses immens. Doch erscheint dem Kaufinteressenten der Preis viel zu hoch, wittert er eine Überteuerung.
  • Es bestehen Zweifel am Zustand der Immobilie: Der Käufer glaubt Ihnen die Aussagen über den Zustand des Hauses nicht. Er vermutet versteckte Mängel. Ein Gutachter soll für ihn nun klären, ob die Zweifel berechtigt sind oder nicht.

Fazit: Sie brauchen für Ihren Hausverkauf zumeist kein Gutachten

In sehr seltenen Fällen benötigen Sie für Ihren Hausverkauf ein Gutachten. Führen Sie den Verkauf in Eigenregie durch, ist das Heranziehen eines Gutachters auf Ihre Kosten jedoch ratsam. Die für Sie preiswertere Variante ist, sofort einen Makler zu beauftragen. Er erstellt für Sie in der Regel kostenfrei ein verlässliches Wertgutachten. Darüber hinaus erspart er Ihnen viel Zeit und Mühe, da er den kompletten Verkaufsprozess übernimmt. Sein Verhandlungsgeschick ermöglicht, den bestmöglichen Verkaufspreis für Sie herauszuholen.

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Publiziert am
Nov 4, 2019
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