Blog Hausverkauf München
Aktuelle Fachartikel rund um das Thema Haus verkaufen
Wenn Sie in München Ihr Haus verkaufen möchten, fragen Sie sich vielleicht, inwiefern Sie ein Gutachten über Ihr Haus benötigen. Immerhin geht ein Hausverkauf mit viel Geld und gewissen Fallstricken einher, weswegen Sie sich gern absichern würden. Unter Umständen zieht auch der Käufer einen Gutachter heran. Was hat das für Sie zu bedeuten? Hier lesen Sie Wichtiges und Interessantes zum Thema Gutachten und Hausverkauf. Wann ist ein Gutachter ratsam? Grundsätzlich ist es nicht erforderlich, einen offiziell anerkannten Gutachter für den Hausverkauf heranzuziehen. Bei gerichtlichen Verfahren – beispielsweise aufgrund eines Erbes oder Sachmängeln am Haus – kann er jedoch notwendig werden. Für einen regulären Verkauf ist er allerdings nicht nötig. Unter gewissen Umständen kann es für Sie empfehlenswert sein, einen Gutachter zu bestellen:
Die Aufgaben eines Gutachters beim Hausverkauf Wird ein professionelles Gutachten über Ihr Haus erstellt, wird sein Zustand akribisch analysiert. Der Gutachter sucht nach möglichen Schäden und Mängeln. Er untersucht, wie sorgfältig Umbaumaßnahmen realisiert wurden und inwiefern die Daten auf den Dokumenten zum Objekt mit diesem übereinstimmen. Für gewöhnlich fasst der Gutachter seine Ergebnisse in einem Verkehrswertgutachten zusammen und reichert dieses unter Umständen mit Bilder oder anderen Nachweisen an. Insbesondere folgende Punkte untersucht der Gutachter vor dem Hausverkauf für Sie:
Wie teuer ist ein umfassendes Gutachten? Die Preise für ein Gutachten variieren stark, denn sie hängen insbesondere vom Leistungsumfang, Verkehrswert des Hauses und der Schwierigkeit der Begutachtung ab. Bitte beachten Sie ferner, dass der Gutachter sein Honorar mit Ihnen frei verhandeln kann. Für gewöhnlich richtet er sich jedoch bei einem Wertgutachten nach der Honorarverordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen. Folgende Beispiele verdeutlichen Ihnen, welche Preise Sie nach Honorartafel zu § 35 Abs. 1 HOAI grob einkalkulieren sollten:
Wer trägt die Kosten für das Gutachten? Möchten Sie Ihr Haus verkaufen und lassen dafür ein Gutachten anfertigen, zahlen Sie den Gutachter komplett. Wenn der Käufer zur Überprüfung selbst einen Gutachter bestellt, muss er diesen selbstverständlich selbst bezahlen. Extra-Tipp: Sie können an Gutachterkosten sparen, indem Sie sich von Anfang an für einen Makler aus München entscheiden, der für Sie den Hausverkauf übernimmt. In der Regel fertigt er für Sie kostenfrei ein professionelles Wertgutachten an. Darf ein Kaufinteressent einen Gutachter beauftragen? Selbstverständlich darf ein Kaufinteressent einen Gutachter beauftragen. Allerdings stehen Sie als Verkäufer bei Privatverkäufen nicht in der Pflicht, den Gutachter aufs Grundstück zu lassen. Sie können somit das Gutachten dadurch verweigern. Doch Achtung: Wenn Sie dies tun, wird der Kaufinteressent skeptisch. Er vermutet nun, Sie hätten ihm vielleicht Mängel verschwiegen oder die von Ihnen genannten Sanierungskosten wären deutlich zu niedrig. Sie sollten daher abwägen, was Ihnen lieber ist. Aus welchen Gründen beauftragt ein Kaufinteressent einen Gutachter? Teilt der Käufer Ihnen mit, dass er einen Gutachter beauftragen möchte, fragen Sie sich sicherlich nach dem Warum. Unter Umständen teilt er Ihnen den Grund ehrlich mit. Typische Gründe hierfür sind:
Fazit: Sie brauchen für Ihren Hausverkauf zumeist kein Gutachten In sehr seltenen Fällen benötigen Sie für Ihren Hausverkauf ein Gutachten. Führen Sie den Verkauf in Eigenregie durch, ist das Heranziehen eines Gutachters auf Ihre Kosten jedoch ratsam. Die für Sie preiswertere Variante ist, sofort einen Makler zu beauftragen. Er erstellt für Sie in der Regel kostenfrei ein verlässliches Wertgutachten. Darüber hinaus erspart er Ihnen viel Zeit und Mühe, da er den kompletten Verkaufsprozess übernimmt. Sein Verhandlungsgeschick ermöglicht, den bestmöglichen Verkaufspreis für Sie herauszuholen. Dieser Artikel enthält Links zu den folgenden Beiträgen:
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