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Sie besitzen in München ein Haus und möchten es verkaufen. Bevor Sie dies tun, sollten Sie sich mit Ihren Rechten und Pflichten als Verkäufer auseinandersetzen. Auf diese Weise beugen Sie schmerzhaften Schadensersatzansprüchen vor. Immerhin geht der Hausverkauf in der Regel mit einer Übertragung eines großen Wertes einher. Hier stellen wir Ihnen einige der wichtigsten Rechte und Pflichten vor. Übersicht über die bedeutendsten Rechte und Pflichten Dies sind Ihre besonderen Pflichten:
Ihre zwei wichtigsten Rechte:
Welche rechtlichen Details muss ich im Vorhinein beachten? Sie möchten Ihr Haus verkaufen. Überlegen Sie sich dann, ob Sie dies ohne Makler oder mit einem Immobilienmakler in München tun wollen. Ein Immobilienmakler hat den Vorteil, dass er mit den rechtlichen Gegebenheiten vertraut ist. Er weiß beispielsweise, wie nach den gesetzlichen Bestimmungen die Immobilienanzeige auszusehen hat. Darüber hinaus ermittelt er den besten Angebotspreis, um einen gewinnbringenden, raschen Verkaufsprozess zu realisieren. Bei Bedarf können Sie sein Netzwerk aus Branchenkontakten nutzen, wodurch der Hausverkauf zusätzlich an Professionalität gewinnt. Mit dem Makler schließen Sie einen Maklervertrag ab, bei dem Sie auf folgende Aspekte achten sollten:
Unbedingt beachten: Ihre Informationspflicht Ganz gleich, ob Sie mit oder ohne Makler Ihr Haus verkaufen: Sie stehen den Käufern und Kaufinteressenten in der Informationspflicht. Dies heißt, dass Sie vorhandene Mängel bereits im Immobilienexposé angeben müssen. Gleiches trifft auf den Besichtigungstermin zu. Im Rahmen des Termins müssen Sie dem Interessenten auf bestimmte Mängel hinweisen. Immerhin unterliegen Sie in einem gewissen Umfang einer Mängelhaftung beim Hausverkauf. Sollten Sie die Mängel am Haus bewusst verschweigen oder vertuschen, kann der Käufer vom Hauskauf zurücktreten. Im Rahmen der Informationspflicht müssen Sie den Kaufinteressenten über die Rechtsverhältnisse aufklären.
All dies sind Beispiele für bedeutende Aspekte, über die Sie den Kaufinteressenten aufklären müssen. Rechtliche Aspekte beim Hausverkauf bezüglich der Vertragsangelegenheiten Ein Kaufinteressent hat Ihnen zugesagt. Jetzt beginnt erst der eigentliche Hausverkauf mit all seinen vertraglichen Angelegenheiten. Hierfür ist ein Notar unerlässlich, denn ohne Notar ist der Kaufvertrag nicht rechtlich bindend. Den Notar sucht zumeist der Käufer aus, obgleich auch der Makler oder Sie selbst einen Notar vorschlagen können. Da er zu Neutralität verpflichtet ist, kann er Sie und den Käufer beraten. Der Notar ist es auch, der den Kaufvertrag aufsetzt. Sie sollten seinen Entwurf genau durchlesen und bei komplizierteren Verkäufen von Immobilien zusätzlich einen Rechtsanwalt heranziehen. Oft ist dies jedoch nicht erforderlich. Nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet wurde, nimmt der Notar die Eigentumsübertragung vor. Hierunter fallen:
Natürlich darf ebenfalls der Aspekt Sicherheit nicht zu kurz kommen. Sie sind rechtlich nicht dazu verpflichtet, vor Zahlung der kompletten Kaufpreishöhe dem Käufer die Hausschlüssel zu übergeben. Tun Sie dies dennoch, sollten Sie zumindest bereits eine hinreichend hohe Anzahlung erhalten haben. Je nach Einzelfall ist es zudem ratsam, sich für ein Notaranderkonto zu entscheiden. Es gewährleistet deutlich mehr Sicherheit bei der Kaufpreisübertragung. Und wie ist es mit der Steuerpflicht? Vergessen Sie nicht die Versteuerung Ihres Immobiliengeschäftes, sofern diese anfällt. Selbst für Privatpersonen kann eine hohe Steuer auf den Verkauf anfallen, die den Gewinn um bis zu 40 % senken kann. Erste Informationen hierzu gibt Ihnen Ihr seriöser Immobilienmakler in München. Verbindliche Ratschläge geben Rechtsanwälte und Steuerberater. Fazit: Agieren Sie durchdacht und vorausschauend Dieser Artikel enthält Links zu den folgenden Beiträgen:
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